• Empfehlungen früherer Verkehrsgerichtstage, die inzwischen rechtlich umgesetzt wurden.
  • Gesetzespläne gegen den illegalen Handel mit Strafpunkten in Flensburg.
  • Das sind die Themen beim VGT in Goslar 2026.

Im niedersächsischen Goslar treffen sich wieder Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht zu ihrer Jahreskonferenz. Diesmal geht es unter anderem um Promillegrenzen für Radfahrer, eine Reform der Fahrschulausbildung und den Einsatz von "Handyblitzern". Weiteres Thema sind Kfz-Reparaturen bei Unfallschäden mit Gebrauchtteilen. Die Experten beraten über rechtliche Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards. Zu verschiedenen Themenbereichen werden Empfehlungen erarbeitet. In der Vergangenheit wurden viele dieser Vorschläge umgesetzt.

Diese Reformen hatten ihren Ursprung beim Verkehrsgerichtstag

Reform des Flensburger Punkteregisters: Im Jahr 2014 wurde in Deutschland das Punkteregister für Verkehrsverstöße vereinfacht und aufs aktuelle System mit einer Höchstgrenze von 8 Punkten umgestellt. Die Verkehrsexperten in Goslar hatten bei ihrem Treffen fünf Jahre zuvor eine Reform empfohlen.

Ab 1,1 Promille zum "Idiotentest": Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2021, dass die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund oft "Idiotentest" genannt, statt ab 1,6 schon ab 1,1 Promille angeordnet werden kann. Der VGT hatte das bereits 2016 gefordert.

Begleitetes Fahren ab 17: Auf Empfehlung des Verkehrsgerichtstages ist das begleitete Fahren, also der "Führerschein ab 17", regional seit 2005 möglich. Die zunächst befristete Regelung wurde bundesweit ins Dauerrecht übernommen. Inzwischen empfehlen die Experten sogar das begleitete Fahren ab 16 Jahren.

Grenzwert bei Cannabiskonsum: Nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland wurde der Grenzwert für THC im Blut im Jahr 2024 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut festgelegt. Der VGT hatte 2022 den damaligen Grenzwert von 1,0 Nanogramm als zu niedrig kritisiert, weil er lediglich Cannabiskonsum belege, nicht jedoch Beeinträchtigungen beim Fahren.

Aktuelle verkehrspolitische Vorhaben: Maßnahmen gegen illegalen Punktehandel

Hohe Geldstrafen für illegalen Punktehandel: Die schwarz-rote Bundesregierung will gegen den illegalen Punktehandel vorgehen – laut einem Gesetzentwurf sind Bußgelder bis 30.000 Euro geplant. Der Verkehrsgerichtstag hatte schon 2024 schärfere Strafen gegen Verkehrssünder gefordert, die sich von Punkten "freikaufen" sowie gegen Firmen, die den Punktehandel anbieten.

So funktioniert der illegale Punktehandel

Bei Verkehrsverstößen mit Strafpunkten im Flensburger Fahreignungsregister gibt ein Dritter gegenüber der Behörde fälschlicherweise an, selbst gefahren zu sein. Er übernimmt gegen Bezahlung Punkt/Punkte sowie das Bußgeld. Daneben gibt es auch Gefälligkeiten im Verwandten- oder Bekanntenkreis.  

Bei groben Verstößen mit zwei Punkten oder gar Fahrverbot bieten Agenturen "Tauschpartner" an, die im relevanten Zeitraum nicht auf ihren Führerschein angewiesen sind und die Strafe gegen Geld auf sich nehmen. Dabei kann der Sünder den Anhörungsbogen an die Agentur senden und diese sucht einen optisch passenden Strohmann. Die Selbstbezichtigung bei Ordnungswidrigkeiten war lange rechtliche Grauzone, wird inzwischen aber strenger verfolgt. 

E-Mobilität und Mikromobilität: Ab Mai 2026 gelten neue Regeln, wie eine Helmpflicht für junge E-Bike- und E-Scooter-Fahrer sowie eine 0,5-Promille-Grenze für E-Scooter.

Schwerpunkte beim Verkehrsgerichtstag 2026

Dieses Jahr beraten acht Arbeitsgruppen beim VGT zu verschiedenen Themenbereichen. Sie beschäftigen sich unter anderem mit der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit beim Radfahren. Fachverbände wie der ADFC und der ACE fordern, die Grenze für Radfahrer von aktuell 1,6 Promille auf 1,1 Promille abzusenken und damit Autofahrern anzugleichen. Hintergrund sind hohe Unfallzahlen unter Alkoholeinfluss, insbesondere bei den schnelleren Pedelecs.

Weitere Themen sind Fahrschulausbildung und Prüfungsrecht: Einerseits geht es um die hohen Durchfallerquoten bei Führerscheinprüfungen und Fragen zur Zeitgemäßheit der Prüfungsformen. Parallel prüft das Bundesverkehrsministerium angesichts hoher Preise beim Erwerb eines Auto- oder Motorradführerscheins Änderungen in der theoretischen und praktischen Schulung und bei Prüfungen.

Auch Technologien im Verkehrsrecht spielen dieses Jahr eine Rolle: So geht es um den rechtlichen Rahmen für den Einsatz von Drohnen im Luftraum sowie der Umgang mit sogenannten Handyblitzern. Dabei handelt es sich um automatische KI-gestützte Kamerasysteme etwa an Brücken, die erkennen und filmen, ob ein Autofahrer sich mit seinem Smartphone oder einem anderen elektronischen Gerät ablenkt.

MDR (fef,ans)

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