• Meta kann die gesammelte Daten mit bestehenden Profilen verknüpfen, wodurch ein detailliertes Bild ihres Verhaltens entsteht.
  • Verbraucher können sich weiterhin der Klage anschließen.
  • Der Prozess mit dem US-Konzern könnte Jahre dauern.

Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt Spuren. Und zwar oft mehr, als einem bewusst ist. Ein zentraler Mechanismus dahinter sind sogenannte Tracking-Tools, die nicht nur auf sozialen Netzwerken selbst laufen, sondern auch auf unzähligen anderen Webseiten eingebaut sind. Genau hier setzt die aktuelle Verbandsklage gegen Meta an.

Viele Internetseiten finanzieren sich über Werbung. Damit diese möglichst zielgenau ausgespielt werden kann, binden Betreiber kleine Programme ein, etwa den sogenannten Meta-Pixel oder ähnliche Schnittstellen. Diese stammen von Meta und werden vom Webseitenbetreiber selbst integriert, etwa wie ein Analyse-Tool.

Besucht ein Nutzer die Seite, wird im Hintergrund eine Verbindung zu Meta aufgebaut. Dabei können Informationen übertragen werden, etwa welche Seite aufgerufen wird, wie lange man bleibt oder worauf man klickt.

Undurchsichtiges digitales Beobachtungssystem

Das Entscheidende ist: Diese Daten bleiben nicht isoliert. Meta kann sie, so der Vorwurf, mit bestehenden Nutzerprofilen verknüpfen. Wer etwa gleichzeitig bei Facebook oder Instagram eingeloggt ist oder anhand technischer Merkmale wiedererkannt wird, kann so auch außerhalb der Plattformen verfolgt werden.

Auf diese Weise entsteht über die Zeit ein sehr detailliertes Bild des Nutzerverhaltens quer durchs Netz. Kritiker sprechen deshalb von einer Art digitalem Beobachtungssystem, das für Nutzer kaum durchschaubar ist.

Genau dieses System steht im Mittelpunkt der Verbandsklage. Der Anwalt Max Baumeister, der die Kläger vertritt, beschreibt es so, dass heute bei praktisch jedem Klick unklar sei, ob man dabei beobachtet wird oder nicht. Die Klägerseite wirft Meta vor, diese Form der Datenerhebung sei rechtswidrig und verstoße gegen europäisches Datenschutzrecht.

Meta selbst weist die Vorwürfe zurück. Eine Sprecherin nennt die Klage unbegründet und betont, das Unternehmen verarbeite Daten rechtmäßig und stelle Nutzern ausreichende Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung. Welche, ließ Meta auf Anfrage von MDR THÜRINGEN unbeantwortet.

Verbraucher können sich Klage weiterhin anschließen

Für Verbraucher stellt sich vor allem die Frage: Was bringt mir das - und lohnt sich eine Teilnahme?

Im Kern geht es um mögliche Entschädigungen und um die Frage, ob das Tracking in dieser Form künftig unterbunden wird. Die Klägerseite hält Schadenersatz von bis zu 5.000 Euro pro Nutzer für angemessen, wobei Gerichte in vergleichbaren Fällen bislang eher niedrigere Beträge zugesprochen haben. Gleichzeitig soll Meta verpflichtet werden, die beanstandete Datenverarbeitung zu unterlassen.

Verbraucher können sich der Klage weiterhin anschließen. Die Registrierung erfolgt online über den klagenden Verband, den österreichischen Verbraucherschutzverein, und dauert nach Angaben der Initiatoren nur wenige Minuten.  Danach werden die Ansprüche zentral gebündelt vor Gericht verhandelt. Allerdings braucht das Verfahren Zeit. Mit einer endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in letzter Instanz wird frühestens in einigen Jahren gerechnet.

Verfahren kann mehrere Jahre dauern

Finanziell ist die Teilnahme für Verbraucher zunächst unproblematisch. Die Klage wird von dem Prozessfinanzierer Padronus getragen. Das bedeutet: Teilnehmer müssen nichts bezahlen, auch nicht im Fall einer Niederlage. Nur wenn tatsächlich Schadenersatz zugesprochen wird, erhält der Finanzierer einen Anteil von 9,5 Prozent, während der Großteil bei den Betroffenen bleibt.

Das Risiko ist damit vor allem zeitlicher Natur. Wer sich beteiligt, muss Geduld mitbringen und damit rechnen, dass das Verfahren mehrere Jahre dauert und am Ende auch ohne Entschädigung ausgehen kann. Die Klägerseite betont zwar, für Teilnehmer entstehe kein finanzielles Risiko, doch der Ausgang ist offen.

Meta ist ein Unternehmen aus den USA mit Sitz in Menlo Park in Kalifornien.Bildrechte: picture alliance/dpa | Andrej Sokolow

Am Ende ist die Verbandsklage vor allem eines: ein Versuch, ein technisch komplexes und für viele unsichtbares System juristisch klären zu lassen. Für Verbraucher bietet sie die Möglichkeit, sich ohne eigenes Kostenrisiko zu beteiligen. Ob daraus tatsächlich Geld oder grundlegende Änderungen im Umgang mit Daten entstehen, wird erst die Entscheidung der Gerichte zeigen.

MDR (jn)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke