Will die Bundeswehr in Leipzig alte leere Immobilien wieder nutzen?
- Ein Wohngebäude in der Leipziger Grassistraße 40 steht seit vielen Jahren leer, zu DDR-Zeiten wurde es von der NVA genutzt.
- Die Stadt Leipzig teilt nicht mit, wem das Gebäude momentan gehört.
- Die Linken-Politikerin Juliane Nagel fordert, es brauche mehr Möglichkeiten, derartigen Leerstand zu bekämpfen.
Auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Sigrid Semper sah 1991 Potential in der Grassistraße 40 – vor allem im vorderen Teil, einem fünfgeschossigen Wohngebäude aus der Gründerzeit. Sie bat das Verteidigungsministerium, den ehemals von der NVA genutzten Bau zum Studentenwohnheim zu machen. Die Antwort des Verteidigungsministeriums lautete damals aber: Die Bundeswehr braucht das Gebäude.
Bundeswehr verkaufte Gebäude 2004
Irgendwann änderte sich das offenbar. So teilt es die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BimA), die seit Anfang der 2000er-Jahre die Gebäude und Grundstücke der Bundeswehr verwaltet, per Mail mit: "Die von Ihnen genannte Liegenschaft befindet sich nicht im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. […] Sie wurde 2004 per Auktion veräußert."
An wen, verrät die Behörde aus Datenschutzgründen nicht. Und ins Grundbuch dürfen Medien wie MDR AKTUELL nur schauen, wenn großes öffentliches Interesse besteht.
Vielleicht kann die Stadt Leipzig Antworten liefern. Denn an einer Ecke des Hauses hängt eine Plakette für Elisabeth Karg-Gasterstädt. Die Gedenktafel erinnert an Leipzigs erste Uni-Professorin und wurde kürzlich im Beisein des Kulturamts enthüllt. Im Rathaus dürfte man also Kontakt zu den Eigentümern haben, denn ungefragt wurde die Tafel wohl kaum angeschraubt.
Unklar, wem das Gebäude gehört
Die Pressestelle bestätigt per Mail, dass das Kulturamt Kontakt zum Eigentümer hatte. Doch ein paar Abteilungen weiter, im Amt für Wohnungsbau, ist das Haus trotzdem ein weißer Fleck auf der Karte. Die Stadt Leipzig teilte auf Anfrage mit: "Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz und war bisher nicht als leerstehend erfasst, da es nicht eindeutig als Wohngebäude gelistet ist."
Wäre das anders, könnte die Stadt den Eigentümer auch dazu bringen, das Gebäude nicht nur als übergroße Halterung für eine Gedenktafel zu nutzen. Denn Sachsen hat 2024 Kommunen ermöglicht, ein Zweckentfremdungsverbot zu erlassen.
Zweckentfremdungsverbot wohl nicht möglich
Leipzig geht damit aktuell vor allem gegen Vermieter vor, die Wohnungen als Ferienwohnung vermieten. Doch das Zweckentfremdungsverbot gilt eigentlich auch für Immobilienbesitzer, die ihre Häuser leer stehen lassen, um von der Wertsteigerung des Grundstücks zu profitieren. Faktisch kann die Stadt jedoch selten etwas tun, sagt Linke-Stadträtin Juliane Nagel. "Es ist sehr wahrscheinlich nicht marktaktiv, sondern es muss erst saniert werden."
Es müsse aufwendig gebaut werden, um eine Nutzbarmachung wieder möglich zu machen, sagt Nagel. "Insofern dürfte das Zweckentfremdungsverbot bei solchen Objekten und wahrscheinlich auch der Grassistraße einfach ins Leere laufen."
Nagel: Brauchen mehr Möglichkeiten gegen Leerstand
Um das Gebäude in vermietbaren Zustand zu bekommen, käme noch ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach Baugesetzbuch infrage. Doch dessen Durchsetzung gegen renitente Eigentümer erfordert viel Zeit und rechtliche Begleitung.
Stadträtin Juliane Nagel fordert deshalb, Kommunen mehr Möglichkeiten zu geben, um Leerstand wie in der Grassistraße zu bekämpfen: "Gerade wenn man allerorten sieht, dass Räume knapp werden, dass Wohnungen knapp sind, muss es einfach für eine Kommune einfacher sein, auch gegen die Interessen von den Privateigentümern öffentliche Interessen durchzusetzen."
Dazu gehöre auch: Mehr Personal einstellen, das derartige Leerstände und andere Verschwendung von günstigem Wohnraum kontrolliert. Denn um hunderte Verdachtsfälle von Zweckentfremdung kümmern sich bei der Stadtverwaltung laut Nagel aktuell genau zwei Leute.
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