Frei gegen dauerhaft mehr Schulden
Die Schuldenbremse soll reformiert werden, eine Expertenkommission soll "in Kürze" Vorschläge erarbeiten. Die SPD hofft auf mehr Spielraum für Investitionen, Kanzleramtschef Frei spricht sich allerdings gegen eine starke Aufweichung der Regeln aus.
Vor dem Start der Expertenkommission zur Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse haben Union und SPD unterschiedliche Erwartungen. Kanzleramtsminister Thorsten Frei wandte sich gegen Lockerungen.
Der CDU-Politiker sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, Kanzler Friedrich Merz halte zwar Anpassungen der Schuldenbremse für möglich - das Ziel sei allerdings nicht, dass der Staat dauerhaft mehr Schulden machen könne. "Was wir heute konsumieren, müssen wir auch selbst bezahlen und dürfen die Rechnung nicht künftigen Generationen unter die Nase halten", erklärte Frei.
Frei verwies zudem darauf, dass Union und SPD keine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag haben - für die nötige Grundgesetzänderung bräuchte die schwarz-rote Koalition die oppositionellen Grünen und Linken. Zugleich erinnerte er an den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU, was die inhaltliche Zusammenarbeit mit den Linken anbelangt. Selbst mit der SPD sei ein gemeinsames Verständnis "noch lange nicht ausgemacht".
SPD will schnelle Entscheidungen
Der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Thorsten Rudolph, dringt hingegen auf Tempo und substanzielle Vorschläge der Kommission. Der Rheinischen Post sagte Rudolph, er erwarte zügig einen Vorschlag für eine Modernisierung der Schuldenbremse, die "dauerhaft zusätzliche Investitionen in die Stärkung unseres Landes ermöglicht."
Er erwarte auch, dass die Regierung und die Koalitionsfraktionen "auf der Grundlage dieses Vorschlags dann sehr ernsthaft und konstruktiv die erforderlichen Mehrheiten unter den demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag für einen entsprechenden Gesetzentwurf suchen und finden".
Expertenkommission steht
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag auf die Einsetzung einer Expertenkommission zur Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz verständigt. Am Freitag teilte das Bundesfinanzministerium mit, dass die Besetzung des Gremiums abgeschlossen sei. Gemeinsame Vorsitzende sollen Niedersachsens Ex-Ministerpräsident Stephan Weil von der SPD, der ehemalige CDU-Haushaltsexperte Eckhardt Rehberg und der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Stefan Müller sein.
Weitere Mitglieder des 15-köpfigen Gremiums sind unter anderem die Vorsitzende der "Wirtschaftsweisen", Monika Schnitzer, der Präsident des ifo-Instituts, Clemens Fuest, der frühere langjährige Finanz-Staatssekretär Werner Gatzer sowie weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Finanzen, Wirtschaft und öffentliches Recht.
"Ambitionierter Zeitplan"
Die Kommission soll "in Kürze" die Arbeit aufnehmen und bis Jahresende Vorschläge vorlegen, hieß es. Ziel sei "eine kluge Modernisierung der Schuldenbremse", erklärte Finanzminister Lars Klingbeil. Über die Schuldenbremse sei viele Jahre gestritten worden. Das Ziel sei nun, diesen Konflikt beizulegen, um "dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen und die Begrenzung der Schuldenlast" zu ermöglichen. "Es gibt hier kein bloßes Schwarz oder Weiß."
Klingbeil sprach von einem "ambitionierten Zeitplan". Für Zukunftsinvestitionen sei aber schnell Planungssicherheit nötig. Der SPD-Chef betonte, die Kommission bündele "ökonomische und verfassungsrechtliche Expertise" und bringe "hervorragende, unabhängige Köpfe" zusammen.
Schuldenbremse nach der Bundestagswahl bereits geändert
Wie das Ministerium erläuterte, sollen mit der Reform dauerhaft zusätzliche Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft ermöglicht und "zugleich eine tragfähige Entwicklung der öffentlichen Finanzen" sichergestellt werden. Ein Fokus soll auf der Handhabbarkeit und Transparenz einer neuen Schuldenregel liegen. Die Kommission arbeite unabhängig und könne weitere Expertise hinzuziehen.
Die Schuldenbremse im Grundgesetz erlaubt es dem Bund außerhalb von besonderen Krisensituationen nur in sehr begrenztem Umfang, neue Kredite aufzunehmen. Allerdings wurde sie kurz nach der Bundestagswahl bereits umgangen: Kredite für Verteidigungsausgaben sowie Zivil- und Bevölkerungsschutz sind seitdem weitgehend von der Schuldenbremse ausgenommen.
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